Newsticker
- Umfrage: Diensthandy wird zum Standard
- Ay Yildiz Prepaid-Tarife jetzt auch mit Unlimited on-Demand Option
- MagentaTV: Angebote für türkische Fußball-Fans bei der FIFA WM 2026
- Telekom nimmt im Februar 69 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- Telefónica Deutschland baut mehr als zwei neue Mobilfunkstandorte pro Tag
- NetDüsseldorf und 1&1 Versatel vereinbaren Kooperation
- Telekom baut im Februar 80.000 neue Glasfaseranschlüsse
- Samsung stellt Galaxy A57 5G und A37 5G vor
- FRITZ!OS 8.25 jetzt auch für FRITZ!Box 7950 und 7590 AX
- Vodafone CallYa: Neues Roaming-Angebot für Reisen in Länder außerhalb der EU
Bundesnetzagentur klärt 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Wenig Störungen gemeldet
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste und im industriellen Bereich haben in über 1.200 Fällen Bürger und Bürgerinnen von der Störungsbearbeitung profitiert. Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau«, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. »Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung«.
Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst unter anderem die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail (funkstoerung@bnetza.de) erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur